Wettbewerbsrecht - unlauterer Wettbewerb, UWGViele Unternehmen versuchen, mit griffig formulierten Werbeanzeigen zu neuen Kunden und damit höheren Umsätzen zu kommen. Trotz der in jüngerer Zeit etwas gelockerten Rahmenbedingungen im Wettbewerbsrecht durch die Neufassung des UWG sind bei der Werbekreativität jedoch unbedingt die Grenzen des gesetzlich Erlaubten zu beachten. Ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln - auch aus Unwissenheit - kann zu einem teuren und langwierigen Rechtsstreit auf Unterlassung der Werbemaßnahme führen. Zudem sieht sich der Werbende evtl. auch hohen Schadensersatzansprüchen der verletzten Mitbewerber und neuerdings auch von Verbrauchern ausgesetzt. Zu beachten ist, daß selbst der kleinste Zusatzhinweis eine Werbung unzulässig und damit auch gerichtlich angreifbar machen kann. Werbemaßnahmen sollten daher stets gut durchdacht und in Ruhe vorbereitet werden, um eine kostenintensive wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Neben der Werbung gelten die Vorschriften des UWG aber auch für die solche Verhaltensweisen, bei denen durch die Verletzung anderer Rechtsvorschriften ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern erzielt werden soll. Wir beraten und vertreten Sie bei sämtlichen wettbewerbsrechtlichen Fragen und Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir prüfen im Vorfeld die rechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, um späteren Angriffen von Wettbewerbern und damit auch unnötigen Kosten vorzubeugen. Bei Rechtsverletzungen durch Mitbewerber wahren wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch notfalls vor Gericht.
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht:
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© 2002 Rechtsanwalt Robert Progl, LL.M. |