Markenrecht, MarkenschutzDer Erfolg eines Unternehmens hängt wesentlich von dem Image und der Positionierung der Produkte und Dienstleistungen im Markt ab. Marken, Namen, Unternehmenskennzeichen, Logos und Titel, sowie auch Design (Geschmacksmuster) stellen weltweit einen zentralen Wertschöpfungfaktor dar, weil diese bei den Verbrauchern Wiedererkennungseffekte auslösen und Vertrauen in das Unternehmen schaffen. Der Wirschaftsfaktor 'Marke' wird gerade im Zeitalter des E-Commerce noch weiter verstärkt, da die Kunden schon durch einen Mausklick zu dem Angebot der Mitbewerber gelangen können. Ein Vertrauensvorsprung und ein hoher Wiedererkennungswert fördert die Kundenbindung und damit den langfristigen Erfolg. Eine starke Marke im Markt bietet hier wesentliche Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz:
Gewinnbringende Erfolgstrategien setzen zum einen eine systematische Markenführung voraus, welche mit dem Produkt, der Verpackung und den medialen Werbe-möglichkeiten der Angebote abgestimmt ist. Zum anderen ist Rechtsbeständigkeit Voraussetzung, d.h. es muß die Möglichkeit gegeben sein, gegen Nachahmungen umfassend vorgehen zu können. Das Markenrecht schützt dabei Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben gegen die Benutzung identischer oder verwechslungsfähiger Zeichen im geschäftlichen Verkehr. Die eingetragene Marke (®) ist ein vom jeweilig zuständigen Markenamt erteiltes, teilweise geprüftes Schutzrecht, das unbefristet für jeweils 10 Jahre verlängert werden kann. Daneben besteht die Möglichkeit der Erlangung von Markenschutz auch ohne Anmeldung und Eintragung durch reine Benutzung im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat (TM oder SM). Auch die notorische Bekanntheit einer im Geltungsgebiet nicht benutzten Marke führt zu Markenschutz. Die eingetragene Marke wird in einer Urkunde für den Markeninhaber verbrieft. Durch die Eintragung erlangt der Markeninhaber die exklusiven Verfügungs- und Gebrauchsrechte an der Marke für das beantragte Gebiet. Der Vorteil einer eingetragenen Marke gegenüber gegenüber den durch Benutzung entstehenden Rechten liegt darin, daß sich das Bestehen des Markenrechts weitgehend bereits durch die Urkunde als solche beweisen läßt. Eine Markenanmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen, da die Marke erst mit dem Tag der Anmeldung Priorität vor anderen Rechten und damit als Beginn des Markenschutzes erhält. MarkenrechercheZudem ist die Durchführung einer professionellen Markenrecherche vor der Eintragung unerläßlich, da bei Bestehen prioritätsälterer Rechte Dritter ein Widerspruchsverfahren vor dem DPMA eingeleitet wird bzw. auch zivilrechtlich Klage auf Unterlassung (Löschung) und Schadensersatz gegen den Anmelder erhoben werden kann. § 9 MarkenG regelt diese Fallgestaltung, in der die neu eingetragene Marke mit einer bereits zuvor eingetragenen, älteren Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist. Folgende Fallgestaltungen sind geregelt:
Die Verwechslungsgefahr in § 9 MarkenG läßt sich dabei in drei Gruppen einteilen:
Internationaler SchutzIm Rahmen der WTO (World Trade Organization) haben rund 135 Länder im TRIPS-Abkommen (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) den Mindeststandard für gewerbliche Schutzrechte akzeptiert, so daß auch internatinaler Schutz möglich ist. Im Markenrecht wird dies durch eine europäische Markenanmeldung beim HABM in Alicante (Harmonisierungsamt für den Binnemarkt) bzw. der WIPO in Genf (World Intectual Property Organsiation) gewährleistet. Nachfolgend eine kurze Auswahl wichtiger Unterschiede zwischen DE-Marke, EU-Gemeinschaftsmarke und IR-Marke ohne Anspruch auf Vollständigkeit: DE-Marke:
EU-Gemeinschaftsmarke:
IR-Marke:
Unsere Leistungen im Markenrecht:Durch eine frühzeitige Einbindung der anwaltlichen Beratung lassen sich Fehler bereits in der Planungsphase vermeiden eine optimale Markenstragie entwickeln, welche den geplanten Firmennamen bzw. Produktnamen oder auch ein Logo, Signet, Unternehmenskennzeichen, Domainnamen und Werktitel zur erfolgreichen Marke werden läßt.
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© 2004 Rechtsanwalt Robert Progl, LL.M. |