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Internetrecht / Onlinerecht

Dieses verhältnismäßig junge Rechtsgebiet hat in den vergangenen Jahren an großer praktischer Bedeutung gewonnen, auch das Bewußtsein für die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung nimmt durch die häufigen Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich stetig zu.

Trotzdem suchen viele Unternehmen aber häufig erst dann um Rechtsrat, wenn Fehler und Rechtsverstöße bereits begangen worden sind. Gerade für junge und somit noch eher kleine Unternehmen können diese aus Unwissenheit begangenen Fehler besonders gravierende Konsequenzen haben, falls ein Wettbewerber Unterlassungsansprüche oder Schadensersatz im Wege einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt bzw. durch eine einstweilige Verfügung bei Gericht geltend macht.

Eine frühzeitige Einbindung der rechtlichen Beratung in die Projektplanung ist daher für eine erfolgreiche Durchführung eines Projektes, wie auch für eine erfolgreiche Unternehmensgründung unbedingt zu empfehlen.

Im Bereich des IT- und Onlinerechts stellen sich dabei überwiegend Fragen aus folgenden "klassischen" Rechtsgebieten:

  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht
  • Namensrecht
  • Urheberrecht
  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Presserecht
  • Persönlichkeitsrecht

Die Beratungstätigkeit im Internetrecht kann u.a. mit folgenden Schlagworten charakterisiert werden:

  • Domain Namen
  • Markenrecht, Geschmacksmuster, trademarks
  • Bildrecht, Recht am eigenen Bild, Urheberrecht
  • eCommerce und Fernabsatzgeschäfte
  • Informationspflichten im Fernabsatzrecht
  • Rechtliche Überprüfung von Internetauftritten und webshops
  • wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten, Abmahnungen
  • Datenschutz | IT-security
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© 2002 Rechtsanwalt Robert Progl, LL.M.