Kosten

Im außergerichtlichen Bereich arbeiten wir regelmäßig auf der Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung, die auf einer Abrechnung der anwaltlichen Arbeitszeit anhand von Stundensätzen basiert.

Die Höhe des Stundensatzes liegt für Unternehmen zwischen € 180,00 und € 250,00 (zzgl. 19 % MwSt).

Ebenso ist es möglich, für bestimmte abgrenzbare Leistungen eine Pauschalzahlung zu vereinbaren.

Die Vergütung für Rechtsanwälte bei Vertretung vor Gericht ist durch den Gestzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Streitwert bzw. Gegenstandswert. Hierunter ist der Betrag zu verstehen, den z. B. der Kläger gegen Beklagten geltend macht.

Als Berechnungshilfe können Sie in folgendem Fenster die Anwaltsgebühren (nach RVG) und die Gerichtskosten (nach GKG) unverbindlich ausrechnen lassen.

Neben den Gebühren sind nach dem RVG auch Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Auslagen zu erstatten. Hierunter fällt zum Beispiel Ersatz der Porto- und Telefonkosten. Der Rechtsanwalt kann entweder die ihm tatsächlich entstandenen Kosten abrechnen oder aber eine Pauschale von bis zu € 23,80 (inkl. 19 % MwSt) pro Angelegenheit geltend machen. Daneben fallen für Fotokopien Kosten in Höhe von € 0,595/Seite (inkl. 19 % MwSt) an.

Für weitere Fragen zu Honoraren und Gerichtskosten stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung - in einem persönlichen Gespräch geben wir Ihnen eine Einschätzung, mit welchen Kosten Sie für Ihr Anliegen rechnen müssen.

Im Bereich Markenrecht / Markenanmeldung sind die Kosten und Gebühren im Rahmen der Informationen zur Markenanmeldung einzeln aufgeführt.

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© 2003 Rechtsanwalt Robert Progl, LL.M.